Prof. Dr. Sascha Mikolajczyk und Prof. Dr. Reza Fakhr Shafaei laden alle interessierten Studierenden zu ihrer Antrittsvorlesung ein!
Wann? Am Dienstag, 15.11.22 um 16 Uhr
Wo? In H8
Und um diese Themen wird es gehen:
Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Kinder- und Jugendhilfe – Das Jugendamt in seiner Doppelrolle als Träger der Jugendhilfe und Rehabilitationsträger
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz = BTHG) beinhaltet grundlegende Veränderungen im System der Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen und führt zu umfangreichen Neuorientierungen in den Sozialgesetzbüchern und der bisherigen Praxis. Auch die Kinder- und Jugendhilfe als zuständiger Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII ist verpflichtet, die drei bisher in Kraft getretenen Reformstufen in der Praxis umzusetzen. Die damit statuierte Doppelrolle des Jugendamts als Träger der Jugendhilfe und Rehabilitationsträger wirft zahlreiche Auslegungs- und Abgrenzungsfragen auf, die Gegenstand dieser Antrittsvorlesung sein werden.