Wir haben ein paar neue Informationen für euch!

1. Unter Intern/Aktuelles:
Erlass zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen an Hochschulen sowie an staatlichen Theatern und Opernhäusern nach § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 12.03.2020 – Vorgehen des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit

Prüfungen sind von dem im Erlass formulierten Verbot nicht betroffen, daher können diese in der kommenden Woche (16.03. – 20.03) (in leicht modifizierter Form) stattfinden. Sowohl bei Klausuren als auch bei mündlichen Prüfungen wird sichergestellt, dass die Maßgaben des Gesundheitsamtes eingehalten werden. Über mögliche Raumänderungen werden Sie ggf. über die üblichen Kanäle informiert.

Sofern Studierende in dieser besonderen Situation zu den Prüfungen nicht erscheinen können, verzichtet das Prüfungsamt auf die Vorlage von Attesten. Bitte melden Sie sich dennoch dort ab!

Der Fachbereich organisiert derzeit einen Online-Notbetrieb für alle Studierende ab dem 2. Fachsemester. Dies geht jedoch natürlich nicht von heute auf morgen, also haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir hier nur nach und nach über das konkrete Vorgehen informieren können.

Die elektronische Einschreibung findet wie geplant statt. Auch wenn erstmal unsicher sein sollte, in welcher Form (online oder ggf. verkürzter Form ab dem 21.04.) die Module und Lehrveranstaltungen stattfinden, tragen Sie sich dort bitte dennoch ein. Sie stellen damit auch sicher, dass die Lehrenden Sie über die Teilnehmerlisten erreichen können.

Vielen Dank für euer Verständnis und wir halten euch auf dem Laufendem!